Häufige gestellte
Kundenfragen
Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Buchstaben/Ziffernkombination und wird vom Netzbetreiber vergeben.
Sie sieht beispielsweise so aus: AT0030000000000000000000039287963.
Sie finden diese:
- auf allen Abrechnungen – sowohl Netzkostenabrechnung als auch Energiekostenabrechnung
- auf dem Netzzugangsvertrags Ihres Netzbetreibers
- auf der Vertrags- und Lieferbestätigung, die wir Ihnen zu Beginn unseres Vertragsverhältnisses zugesandt haben
Im Video wird erklärt, wie eine Stromrechnung aufgebaut ist:
Wenn Sie zwei Stromzähler haben (Basisanlage + Zusatzanlage) bekommen Sie aus technischen Gründen auch zwei Jahresabrechnungen übermittelt. Bei der Jahresabrechnung für die Basisanlage (Hauptzähler) werden alle von Ihnen geleisteten Teilbetragszahlungen berücksichtigt. Zu finden sind diese im Überblick auf Seite 1 unter „Abzüglich verrechneter Akontozahlungen (inkl. 20% USt.)“ und im Detail auf Seite 3.
Weil alle Teilbetragszahlungen in die Abrechnung der Basisanlage einfließen, weist diese meist eine Gutschrift (außer es wurde viel mehr verbraucht als angenommen) auf, die Zusatzanlage weist daher automatisch immer eine Nachzahlung auf.
Es kommt daher bei der Zusatzanlage auch zu einer Nachzahlung, wenn Sie weniger verbraucht haben, als ursprünglich angenommen. Weil eben alle von Ihnen geleisteten Zahlungen auf der Abrechnung der Basisanlage berücksichtigt werden.
Wichtig ist die Abrechnungen dann gesamtheitlich zu betrachten:
Beispiel:
Gutschrift auf der Basisanlage: 50 Euro
Nachzahlung auf der Zusatzanlage: 30 Euro
Saldo: Gutschrift 20 Euro
Das folgende, sehr stark vereinfachte Schema erklärt die unterschiedlichen Aufgaben.
In Kraftwerken wird der elektrische Strom erzeugt. Der Netzbetreiber stellt den technischen Übertragungsweg vom Erzeuger zum Verbraucher mittels Stromleitungen, Umspannwerken, Trafostationen und Messeinrichtungen bereit. Der Lieferant oder Versorger beschafft die Handelsware Strom bei mehreren Produzenten (Kraftwerken), Großhändlern oder an Börsen und verkauft diese Ware an seine Endkunden weiter.
Der Unterschied:
Netzbetreiber bilden ein natürliches Monopol, da die Parallelverlegung und damit der Wettbewerb mehrerer Leitungen für das gleiche Medium volkswirtschaftlich höchst unsinnig wäre. Der Netzbetreiber bewegt sich daher im regulierten Umfeld und finanziert sich über genau geregelte und verordnete Netztarife. Daher kostet die Netznutzung für einen Kunden an einem Ort bei gleichem Verbrauchsverhalten gleich viel, egal bei welchem Lieferanten der Kunde seine Energie bezieht.
Produzenten und Lieferanten stehen zueinander und miteinander im Wettbewerb. Einkaufsportfolio und eigene Kostenstruktur bestimmen beim Lieferanten die Preisstellung. Nur diese Preiskomponente ist daher von Ihnen – abgesehen von einem geänderten Verbrauchsverhalten – durch schlaue Wahl des Lieferanten beeinflussbar.
Durch die gesetzliche Trennung von Netzbetreiber und Lieferanten wird es prinzipiell notwendig, dass beide Unternehmen Rechnungen an Sie legen. Konzernverbundene Unternehmen wenden häufig das sogenannte Vorleistungsmodell an, bei dem die Netzrechnung zuerst an den Lieferanten gelegt wird und dieser eine gemeinsame Rechnung für Netz und Energie an den Kunden ausstellt.
Wir stehen mit keinem Netzbetreiber in einem Konzernverbund. Daher wenden wir aus Gründen der Transparenz und Einfachheit die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit an, Energielieferung und Netzdienstleistungen auf getrennten Rechnungen auszuweisen.
Die Netzgebühren, Steuern und Abgaben sind verordnet und vom Netzbetreiber einzuheben. Daher ändern sich diese bei einem Lieferantenwechsel nicht.
Entgegen zahlreichen anderslautenden Gerüchten und Mutmaßungen: NEIN, schlaustrom ist nicht insolvent. Das Unternehmen wird zumindest so lange weitergeführt, bis alle aus der bisherigen Tätigkeit als Strom/Gaslieferant resultierenden Aufgaben und Verpflichtungen erfüllt, aber auch bestehende Rechte eingefordert sind.
Somit besteht auch für Sie die Verpflichtung zur Begleichung etwaiger offener Forderungen – wir haben auch unsere Verpflichtung Ihnen gegenüber – die Lieferung von Strom und/oder Gas vertragskonform erfüllt.
Die notwendigen Programmierarbeiten um diverse neue gesetzliche Vorgaben wie Energiekostengutscheine und andere zu erfüllen sind jetzt abgeschlossen. Letzte Tests laufen noch bis Ende Dezember 2022. Bei vielen Zählpunkten liegen noch immer keine durchgängigen Verbrauchsdaten vor. Diese wurden über die vorgeschriebenen Marktprozesse bei den Netzbetreibern eingefordert. Ab dem 09.01.2023 werden Zug um Zug alle Schlussabrechnungen verschickt.